Die gleichen Vorteile wie beim KFZ-Leasing gelten für alle Leasing-Modelle zur Finanzierung beweglicher Anlagegüter wie Produktions- oder Arbeitsmaschinen, EDV-Anlagen und Betriebs- und Geschäftseinrichtungen. Allerdings müssen diese Gegenstände über ein gewisses Maß an Fungibilität verfügen. Spezialanfertigungen sind meist nicht leasingfähig sondern nur Anlagegüter, die im Notfall an Dritte veräußert werden können.