Das Leasing für Fahrzeuge wird häufig von Unternehmern genützt. Bei Selbständigen und Unternehmern bietet Leasing vor allem einen steuerlichen Anreiz. Die Leasingraten verringern nämlich die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Wegen des verbleibenden Restwertes ist Leasing während der Laufzeit liquiditätsschonend. Letztlich verwässert Leasing nicht die Eigenkapitalquote, da geleaste Gegenstände nicht in der Bilanz aufscheinen.